Abklärung und Therapie bei Kindern im Vorschul-, Schul- und
Nachschulbereich (0-20 Jahren) bei:
Sprachewerbsstörungen
Redeflussstörungen
Stimmstörungen
Schwierigkeiten im Lesen und/oder Schreiben (Legasthenie)
Eine logopädische Abklärung kann in folgenden Situationen aufschlussreich sein:
Wenn Ihr Kind:
Sie wenig oder gar nicht anschaut, also keinen Blickkontakt aufnimmt
im Alter von 2 Jahren noch deutlich weniger als 50 Wörter spricht
mit 3 Jahren noch keine kurzen Sätzchen bildet, die Reihenfolge der Wörter verändert oder nur wenige Verben gebraucht
mit 3 Jahren noch nicht einigermassen deutlich spricht, dass es von fremden Personen oder auch von Ihnen nicht verstanden wird
mit 3 Jahren kein oder nur geringes Interesse an Bildern, Bilderbüchern oder Geschichten zeigt und Erklärungen/Anweisungen nicht oder nur ungenau versteht
frustriert ist, wenn es nicht verstanden wird und nicht mehr sprechen möchte
sich sprachlich nicht weiterentwickelt
sich nicht selber beschäftigen, alleine spielen kann
viele Spielsachen aus dem Regal nimmt, aber nicht wirklich damit spielt
Mühe hat ins Spiel mit anderen Kindern zu treten
stottert oder überhastet spricht
sich schwer tut im Erlernen der Buchstaben, des Lesens und des Schreibens
nicht versteht, was es liest
Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung zeigt
Was eine logopädische Therapie beinhaltet
Im Vorschulalter ist das Spiel das zentrale Setting. Wir orientieren uns an der Spielentwicklung der Kinder allgemein, setzen am Entwicklungsstand Ihres Kindes an und unterstützen Ihr Kind in dessen Weiterentwicklung. Das Spiel und die Sprache sind eng miteinander verbunden, so wird auch die Weiterentwicklung der Sprache gefördert.
Je älter das Kind wird, desto mehr bringen wir strukturierte Übungen mit ein. Dabei legen wir viel Wert darauf, dass wir uns an den Ressourcen des Kindes orientieren. Auf diese Weise erfährt das Kind Erfolgserlebnisse und erkennt seine eigenen Ressourcen immer besser. Für das Kind ist dies eine wichtige Voraussetzung, um für weitere Lernschritte motiviert zu bleiben.
Finanzierung
Die Abklärung und die darauffolgende Therapie werden grundsätzlich vom Staat finanziert. Unser Abklärungsbericht, ein Formular mit allen notwendigen Personalien und ein ärztlicher Bericht wird dem Amt für Sonderpädagogik zugestellt.
Falls sich aus einer Abklärung ergibt, dass es keiner Therapie bedarf, werden die Kosten von den Eltern übernommen.
Wie können Sie vorgehen, wenn Sie für Ihr Kind eine logopädische Abklärung in die Wege leiten möchten?